Neben unseren allgemeinen Hallenbestimmungen gibt es ab 12.12.2021 für Freizeiteinrichtungen und Sportstätten neue gesetzliche Bestimmungen
Wir bitten, dass folgende Punkte umgesetzt werden:
- Allgemeine Registrierungspflicht: unabhängig von Corona in jeder Boulderhalle üblich zur Akzeptanz des Haftungsausschlusses, die Akzeptanz der Hallenordnung und die Akzeptanz möglicherweise gefilmt bzw. fotografiert zu werden.
- 2G = geimpft oder genesen (Bitte die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Nachweises beachten)
- FFP2-Maske beim Eintreten, bei Sportausübung KEINE Maskenpflicht
- Zusätzliche Registrierungspflicht – Contact tracing (damit Akzeptanz der aktuellen Covid Bestimmungen)
Wir informieren euch, sobald sich hier etwas ändert.